Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister
Peter Jung ist der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal. Er ist für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Seit 1994 erlaubt die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Direktwahl des Oberbürgermeisters. Damit wurde die Rechtsstellung des OB gegenüber den davor geltenden Bestimmungen grundlegend geändert.
Oberbürgermeister Peter Jung ist demnach :
a) kommunaler Wahlbeamter, der die Oberbürgermeistertätigkeit hauptamtlich ausübt.
In dieser Funktion ist er Repräsentant der Stadt und Vorsitzender des Rates, den er auch nach außen vertritt. Er gehört dem Rat der Stadt zwar an, ist aber kein Stadtverordneter.
b) verantwortlich für die Geschäfte der gesamten Stadtverwaltung und gesetzlicher Vertreter der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
Der Oberbürgermeister nimmt also zwei Funktionen in Personalunion wahr:
Er ist Vertreter der Bürgerinnen und Bürger und zugleich Leiter der gesamten Stadtverwaltung. Als oberstem Chef der städtischen Beschäftigten obliegt ihm auch die Organisation der Stadtverwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Bei der Durchführung der Verwaltungsarbeiten wird er von Beigeordneten unterstützt.
Der Rat hat ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt:
Erste Stellvertreterin ist Silvia Kaut. Es folgen Ursula Schulz und Lorenz Bahr. Sollte der OB verhindert sein, übernehmen sie an seiner Stelle die Leitung der Ratssitzungen und die Repräsentation.
Vertreter des OB bei der Leitung der Verwaltung ist dagegen Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig.