Ratsanträge

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – jetzt! Klimaneutral bis 2035!

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – jetzt! Klimaneutral bis 2035!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen beantragen, die Mitglieder des Rates mögen beschließen:

Unter Berücksichtigung der bereits gefassten Ratsbeschlüsse (vgl. z. B. Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) und des 14-Punkte-Paketes für mehr Klimaschutz in Wuppertal beschließt der Rat folgende Maß-nahmen:

1. Auf dem Weg zur Klimaneutralität 2035
Die Verwaltung erarbeitet einen Stufenplan zur Ermöglichung einer Klimaneutralität 2035 mit aus heutiger Sicht möglichen Maßnahmen, , Meilensteinen in Zeitabschnitten sowie Evaluationsmecha-nismen. Bis zu Beginn des zweiten Quartals 2022 soll eine Planung der notwendigen Schritte und eine Kostenschätzung vorgelegt werden, die dann im II. Quartal 2022 in die Ratsgremien eingebracht wird. Darin enthalten sein sollen Umsetzungsmaßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept. Die Wuppertaler Stadtwerke werden beauftragt, ihre Dekarbonisierungsstrategie zu konkretisieren und sind als eine maßgebliche Akteurin eng in den Prozess Klimaneutralität 2035 einzubinden.

2. Solaroffensive für Wuppertal
Die Stadt Wuppertal startet eine Solaroffensive in enger Zusammenarbeit mit GMW, GWG, WSW, AWG, der Stadtsparkasse, der Handwerkskammer, der IHK, dem Jobcenter, Haus & Grund und den Bürgergenossenschaften und privaten Betreiberunternehmen. Beginnend mit dem Jahr 2022 wer-den pro Jahr 25 weitere kommunale Gebäude oder Flächen mit Solaranlagen ausgestattet. Zusätzlich soll eine stadtweite, konzertierte Aktion der genannten Organisationen angestoßen werden, damit auch geeignete Dächer oder Flächen in privatem Eigentum mit Solaranlagen ausgestattet werden.
Die Stadt erarbeitet, basierend auf den geltenden Bestimmungen, eine Handreichung für Privatei-gentümer und Firmen, wie die verstärkte Installation von Solaranlagen und Photovoltaik auf und an Gebäuden (inkl. Denkmäler) gestaltet und finanziert werden kann, informiert über notwendige Formalitäten und unterstützt aktiv in diesen Prozessen.
Mit einer aktiven Ansprache werden private und gewerbliche Eigentümer von Gebäuden durch die Stadt mittels Beratung und Informationsmaterial (persönlich, postalisch oder elektronisch) auf För-derprogramme hingewiesen und erhalten die erarbeitete Handreichung. Diese Informationen wer-den bei Terminen im bzw. Kommunikationen mit dem Bauamt standardmäßig weitergereicht und ak-tiv auf die Vorteile hingewiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Beginn des II. Quartals 2022 ein Umsetzungskonzept für die genannten Maßnahmen zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Damit soll erreicht werden, dass pro Jahr eine große Anzahl neuer Anlagen (angestrebte Richtgröße 2.000 Anlagen) neu errichtet wird. Im Bewusstsein dessen, dass die Bestimmungen z.B. zu Mieter-strom, Quartiersnetze und Denkmalschutz einen Ausbau verzögern können, ist auf diese Themen, die größtenteils auf Bundes- und Landesebene geregelt sind, Rücksicht zu nehmen, die dortigen Spielräume sind maximal auszunutzen.
Die Möglichkeit, in zukünftigen Bebauungsplänen oder bei ohnehin erfolgender Anpassung dersel-ben die Installation von Solaranlagen vorzuschreiben, ist jeweils zu prüfen. Die Verwaltung soll darle-gen, ob für den Bestand und Gebiete ohne B-Plan entsprechende Empfehlungen und Anregungen, auch unter Nutzung und Promotion des vorhandenen Solarkastasters ausgesprochen werden kön-nen. Insbesondere soll dieses immer dann geschehen, wenn ein Gebiet in den Gremien (auch au-ßerhalb regulärer B-Pläne) gerade behandelt wird. Ziel ist, dass das Thema in den Beratungen prä-sent bleibt und somit Potenziale maximal genutzt werden.

3. Wärmewende
Die Stadt Wuppertal legt ein Programm zur Wärmedämmung von Bestandsimmobilien auf und nutzt die einzigartige Gelegenheit des Solar Decathlon 2021, um Projekte in Wuppertal zu unterstützen, entsprechende Fördermittel anzuwerben sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Die Wärmewen-de in Wuppertal muss den Schwerpunkt auf die Nutzung von Geothermie setzen, sowohl durch pri-vate Eigentümer, durch Nahwärmenetze in Neubauquartieren und für die Fernwärme der WSW als Ergänzung zum Müllheizkraftwerk Konzert.
Die bestehenden Netzstrukturen sind dabei auch unter Investitionsschutzaspekten langfristig zu nutzen bzw. weiterzuentwickeln. Entsprechende Maßnahmen in diesem Bereich werden eng mit den WSW abgestimmt auch für den Fall, dass die Leistung des MHKW zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund abnehmender Mengen zurückgehen sollte, für diesen Fall ist eine passende Strategie zu entwickeln. Die Zusammenarbeit mit lokalen Expertise-Einheiten wie dem Circular Valley, Wuppertal Institut und anderen werden für weitreichende Erkenntnisse und Potenziale im Rahmen der Kreis-laufwirtschaft und Wärmewende intensiviert.
Auch hierzu wird die Verwaltung beauftragt, bis Jahresende ein Umsetzungskonzept vorzulegen.

4. Mobilität in Wuppertal
a) Das in Erarbeitung befindliche Mobilitätskonzeptes (VO/0238/18) wird auf die Elemente zur För-derung der Verkehrswende beinhaltet (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Stellplätze und Parkraum) und die Wechselbezüge fokussiert.
b) Im Austausch mit den Bezirksvertretungen werden weitere Standorte für Mobilitätssta-tionen identifiziert. Es wird eine zeitlich konkrete Planung des Ausbaus für die nächsten Jahre erarbeitet. Zu diesem Zwecke werden Mobilitätsstationen auch Bestandteil der städtebaulichen Verträge von größeren Bauprojekten. Der Ausbau hat dabei so zu erfolgen, dass in Wuppertal kurzfristig eine dreistellige Zahl an Ladestationen entstehen kann.
c)
d) Der bereits beschlossene Ausbau der E-Ladestationen wird forciert bzw. beschleunigt. Dafür dient ein zu erstellendes E-Ladestation-Konzept stadtteilbezogener Bedarfsplanung als Grundlage. Auch die Nutzung vorhandener Ladestationen z.B. von Gewerbetrieben ist hier soweit möglich einzu-beziehen.

5. Klimagerechtes Bauen
Die Verwaltung baut die Ressourcen im Bereich Stadtentwicklung und Bauen so aus, um eine Bebau-ungsplan-Initiative starten zu können. D.h. Bebauungspläne sollen zukünftig bei Bedarf klimagerecht überarbeitet werden, um beispielsweise wirtschaftliche Investitionen im Sinn eines klimagerechten Bauens im innerstädtischen Bereich gezieltfördern zu können. Die Verwaltung wird beauftragt, hier-zu die Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen. Weiter oben ge-nannte Punkte wie 2. (Solaranlagen) sollen hier einfließen.
Alle geplanten kommunalen Großprojekte werden auf ihre Klimatüchtigkeit (insbesondere Schutz gegen Extremwetterereignisse) überprüft und ggf. durch klimafreundliche Maßnahmen zukunftssi-cher gestaltet. Auch bei bereits laufenden Projekten ist eine solche Prüfung sicherzustellen, gege-benenfalls nachzuholen.

6. Blau-Grüne Infrastruktur stärken – Resilienz im Klimawandel
Die Stadt Wuppertal erarbeitet ressortübergreifend einen Hitzeaktionsplan und bewirbt sich auf Landesebene als Modellkommune für die Umgestaltung in eine „Schwammstadt“ (siehe auch An-trag VO/1043/21/1-Neuf.). Weitere Maßnahmen zur Renaturierung der Wupper und ihrer Neben-gewässer werden beschleunigt umgesetzt. Zudem sollen Flächen für Regenrückhaltebecken und andere Retentionsmaßnahmen identifiziert und gemeinsam mit den WSW realisiert werden. Die Möglichkeit, dass private Grundstückseigentümer geeignete Grundstücke bzw. deren Untergrund zur Verfügung stellen, ist zu prüfen. Die Starkregengefahrenkarte ist, wo noch nicht geschehen, grundstücksscharf auf das gesamte Stadtgebiet auszubauen. Das Paradigma des Anschluss- und Be-nutzungszwanges an die Regenwasserkanalisation zu Gunsten einer Versickerung von Regenwasser auf privaten Grundstücken wird geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Frühjahr 2022 ei-ne Neugestaltung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die Regenwasserkanalisation mit dem Ziel einer Nutzung der lokalen Versickerung vorzulegen. Zentrale Kriterien sollen dabei das Verhält-nis von versiegelter zu unversiegelter Fläche eines Grundstücks sowie das Volumen lokale Nieder-schlagswasserauffangbehälter sein. Die fiskalischen Auswirkungen der möglichen Auswirkungen sind gesondert darzustellen.

6. Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadt Wuppertal legt ein Konzept der Öffentlichkeitsarbeit vor, das die Wuppertaler*innen über die Themen Energiewende, Energieeffizienz, Mobilitätswende, Ressourcenverbrauchsminderung, Müllvermeidung, Solaranlagen auf dem eigenen Dach, Wärmewende, Versickerung, Hochwasser-schutz etc. aufklärt und zu einer klimafreundlicheren Lebensweise motiviert.

7. Sachstandsbericht Umsetzung des 14-Punkte-Paketes (VO/0535/20)
Mit der Drucksache (VO/0535/20) wurde 2020 die Umsetzung des 14-Punkte-Paketes für mehr Kli-maschutz in Wuppertal“ beschlossen. Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht vor, der den kon-kreten Fortschritt bei der Umsetzung der 14 Punkte dokumentiert und darlegt, welche weiteren Schritte zur Umsetzung geplant sind.



8. Selbstverständnis der Städte im Klimaschutz
Wuppertal kann als Stadt offensiver Akteur für mehr Klimaschutz, für die Klimafolgeanpassung und die Energiewende sein. Dieses Selbstverständnis muss in allem kommunalen Handeln verankert werden. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich auf Landes- und Bundesebene dafür einzu-setzen, dass Klimaschutz und Klimafolgenanpassung als kommunale Pflichtaufgabe definiert werden.

9. Interkommunale Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit der Städte und Kreise im Bergischen Land muss auf Grundlage der Bergischen Erklärung zur Erreichung einer „100% Erneuerbare Energie Region Bergisches Land“ intensiviert werden.

10. Finanzierung
Die Kosten der in Betracht kommenden Maßnahmen werden ermittelt, es ist von einer deutlich höhe-ren Refinanzierung durch Bund und Land auszugehen, als das bisher der Fall war.

Begründung:
Einen schlimmeren Weckruf als durch die Unwetterkatastrophe Mitte Juli in NRW und Rheinland-Pfalz hätte es kaum geben können. Bereits der Orkan Kyrill 2007, das Starkregenereignis 2018 oder die Hitze-sommer der vergangenen Jahre zeigten, dass wir uns mitten im Klimawandel befinden mit unmittelbar spürbaren Auswirkungen.
Daher muss die Stadt Wuppertal schnellstens alle erdenklichen Maßnahmen für mehr Klimaschutz und für die Klimafolgenanpassung umsetzen.
Dafür werden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene viele Förderprogramme aufgelegt, von denen die Stadt profitieren kann, wenn entsprechend viele Förderanträge gestellt werden. Kommunen wie Wup-pertal können den Herausforderungen des Klimawandels nur erfolgreich begegnen, wenn sie dafür entsprechende finanzielle Mittel anwerben. Daher ist die Fördermittelakquise der Schlüssel für den erforderlichen Handlungsspielraum und hat oberste Priorität.
Besonders wichtig ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Umsetzung der Wärme- und Mobili-tätswende. Aber auch im Bereich des Bauwesens muss konsequent auf Klimafreundlichkeit gesetzt werden. Dabei geht es auch um die Förderung des kommunalen Handwerks, das durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien enorm profitiert.
Soziale Komponenten, wie der Schutz der Gesundheit von vulnerablen Personengruppen wie bei-spielsweise Kleinkinder und Senior*innen, müssen im Rahmen eines Hitzeaktionsplanes und bei der Umgestaltung Wuppertals zur Schwammstadt einen hohen Stellenwert haben.
Nicht nur die Verwaltung muss intensiv an der Klimaneutralität arbeiten, auch Bürgerinnen und Bürger sowie ansässige Unternehmen sind gefragt, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Daher sind eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und eine Vorbildfunktion der Stadt unerlässlich. Darüber hinaus sind sich bereits sehr viele Bürger*innen der hohen Bedeutung von intensivem Klimaschutz bewusst und wollen sich im Rahmen eines Klima-Bürger*innen-Rates aktiv an der klimagerechten Entwicklung ihrer Stadt beteiligen.
Die Stadt Wuppertal muss sich und den Bürgerinnen und Bürgern, auch im Sinne ihres Auftrags der Da-seinsvorsorge, bewusst machen, welche Verantwortung sie als Kommune bei der Erreichung der Klima-ziele trägt, und zügig alle Maßnahmen umsetzen, die in ihrer Macht stehen.


Mit freundlichen Grüßen

Caroline Lünenschloss Ludger Kineke Yazgülü Zeybek Paul Yves Ramette
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende


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