Ratsanträge

Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Kostenerstattung durch Land und Bund - Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.02.2016

Sehr geehrter Herr Reese,

Die Entwicklung der Flüchtlings- und Zuwandererzahlen sowie kontinuierlich ansteigende Sozialausgaben versetzen die Kommunen bundesweit unter finanziellen Druck. Die dramatische Ausgabenentwicklung im Bereich der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen muss durch eine weitaus höhere Kostenübernahme des Landes und des Bundes mitfinanziert werden. Die Probleme von Städten und Gemeinden werden auf Bundes- und Landesebene bei weitem noch nicht in vollem Umfang erkannt. Die aktuelle Diskussion beschränkt sich dabei zudem bislang noch weitestgehend auf die gegenwärtigen Kosten für Unterbringung und Versorgung und weniger auf mittelbare Konsequenzen und Folgekosten im Bereich der kommunalen Daseinsfürsorge.
Auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung und unter Berücksichtigung der besonderen Situation in unserer Stadt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Wie hoch ist im Jahr 2016 die Belastung des Haushaltes durch einen nicht aktuellen Berechnungsmaßstab und eine nach wie vor unzureichende Höhe der Pauschalerstattung des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz?
2. Mit welchen Mehrbelastungen durch Sozialhilfeansprüche von EU-Ausländern und die zu erwartende verstärkte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme verursacht durch die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechnet die Verwaltung für die Stadt Wuppertal als Sozialhilfeträger?
3. Wie wirkt sich die steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf den kommunalen Haushalt aus?
4. Für wie realistisch hält die Verwaltung die Prognosen wie etwa die des Instituts der deutschen Wirtschaft, wo von einer Erwerbsquote unter den Flüchtlingen von 25 Prozent in 2016 und sogar 30 Prozent in 2017 sowie von einer deutlichen Reduzierung der ankommenden Flüchtlinge ausgegangen wird?
5. Wie beziffert die Verwaltung die zu erwartenden Folgekosten für die kommunale Infrastruktur, etwa was eine aktualisierte Planung der Prognosen im Kindergartenbereich und beim Ausbau der U3-Betreuung sowie die Konsequenzen für die Schulentwicklungsplanung angeht?
6. Unter welchen Umständen und mit welchen Annahmen (u.a. Entwicklung der Flüchtlings- und Zuwandererzahlen, unveränderte Sozialhilfegesetzgebung, Entwicklung der Erwerbsquote und der allgemeinen Wirtschaftslage) sind die Ansätze im kommunalen Haushalt noch realistisch?
7. Welche zusätzlichen finanziellen Leistungen des Bundes bzw. des Landes sind notwendig, um die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen vollständig auszugleichen?
8. Welche finanzielle Unterstützung durch den Bund bzw. das Land ist notwendig, damit die Stadt Wuppertal die zusätzlichen Aufgaben für den Ausbau der kommunalen Infrastruktur finanzieren kann, ohne die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes zu gefährden?
9. Welche Möglichkeiten stehen der Stadt realistischerweise zur Verfügung, um diese Mehrbelastungen aufzufangen und den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes gerecht zu werden, falls keine Kostenübernahme durch den Bund bzw. das Land zu erreichen ist?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jörg Herhausen
Sprecher der CDU-Fraktion






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