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Donnerstag, 16. April 2020

CDU-Fraktion: Vergaberecht erleichtern – bestehende Möglichkeiten nutzen

Vergaberecht erleichtern...

CDU-Fraktion: Vergaberecht erleichtern – bestehende Möglichkeiten nutzen Die Corona-Pandemie ist auch an der öffentlichen Auftragsvergabe nicht spurlos vorübergegangen. Kommunale Auftraggeber und ihre Auftragnehmer, vielfach kleinere, mittelständische Betriebe, stehen nach Ansicht der Vorsitzenden des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses und stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Barbara Becker gegenwärtig vor großen, kaum zu bewältigenden Herausforderungen: „Die CDU-geführte Landesregierung hatte deshalb angekündigt, den Kommunen Wege zu vergaberechtlichen Erleichterungen bei der Beschaffung für den Gesundheitsschutz, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung sowie für Planungs- und Bauleistungen zu ermöglichen. In Verbindung mit dem Bund will die Landesregierung zudem erleichtertes Vergaberecht mit Förderbedingungen harmonisieren, nicht zuletzt auch um in den gemeinsamen Investitionsprogrammen für ein zügiges ‚Wiederanfahren‘ nach der COVID-19-Pandemie zu sorgen.“ In diesen Tagen erhalten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister Post vom zuständigen Landesministerium mit wichtigen Hinweisen zu aktuellen Vorgehensweisen bei Vergaben durch kommunale Auftraggeber. Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus gingen beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zunehmend Anfragen zum kommunalen Vergaberecht ein. Barbara Becker hält die nun versandten Hinweise des Ministeriums für eine wichtige Handreichung, die deutlich mache, dass mitunter bereits das bestehende Vertrags- und Vergaberecht Möglichkeiten bietet, mit den aktuellen Schwierigkeiten fertig zu werden und auf Veränderungen zu reagieren, ohne zum Beispiel gleich neu ausschreiben zu müssen. Die CDU-Politikerin wörtlich: „Öffentliche Auftraggeber wie die Stadt Wuppertal sollten jetzt angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen konkret prüfen, wo und in welchem Umfang vielleicht Bewe- gungsspielraum besteht, etwa wenn es um den vertragsrechtlichen Umgang bei Störungen im Bauablauf, die Wahrung von Fristen oder die Abwicklung von Vergabeverfahren und die Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen geht. Über Erleichterungen im Vergaberecht kann die öffentliche Hand in der aktuell schwierigen Zeit Arbeitsplätze erhalten und Betriebe effektiv und schnell unterstützen“, ist sich Barbara Becker sicher. Hinweis: Für weitergehende Anfragen und Hinweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Mail-Adresse KommunalesVergaberechtCorona@mhkbg.nrw.de zur Verfügung.


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