Ratsanträge

Anfrage der CDU-Fraktion zum Bebauungsplanverfahren August-Jung-Weg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet für die Ratssitzung am 21.12.2021 um einen Sachstandsbericht zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zum Bebauungsplanverfahren 1223 August-Jung-Weg/östl. Hosfelds Katernberg. Insbesondere bittet die CDU-Fraktion um Auskunft, welche Ursachen diesen vom Gericht als offensichtliche Mängel bezeichneten Fehlern zugrunde liegen und wie solche Fehler in Zukunft vermieden werden können.

Begründung:
Die CDU-Fraktion bezieht sich mit ihrer Anfrage auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2021 mit dem Aktenzeichen 2B 343/21.NE – Bebauungsplanverfahren August-Jung-Weg, das wir in der Anlage dieser Anfrage beifügen. In dem Beschluss wird festgestellt, dass der Antrag, der dem Verfahren zu Grunde liegt (Bebauungsplanverfahren August-Jung-Weg) sowohl zulässig als auch begründet ist.
In der Begründung auf Seite 5 schreibt das Gericht, dass der Bebauungsplan an einem evidenten Mangel leidet, weil
a) die textlichen Festsetzung A 1.5. Satz 2 nicht von einer Rechtsgrundlage gedeckt ist und
b) die Behandlung des Belangs der Niederschlagswasserbeseitigung als durchgreifend abwägungsfehlerhaft anzusehen sei.
Die CDU-Fraktion möchte wissen, wie diese offensichtlichen Mängel im Bebauungsplan zustande kamen und welche Schritte die Verwaltung unternimmt, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ludger Kineke und Caroline Lünenschloss
CDU-Fraktionsvorsitzende


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