Ratsanträge

Antrag: Nutzung Lichtmasten am Sonnborner Kreuz


Sehr geehrte Frau Brücher,

von den ursprünglich 52 Lichtmasten mit Höhen zwischen 30 und 50 m wurden bereits 1974 und 1982 einige abgeschaltet. Nach einem Test im Jahre 2010 erfolgt die endgültige Abschaltung. Dies führte zu einer Ersparnis von ca. 250.000 € bei der Stadt Wuppertal als Betreiber der Anlage. Nun soll Straßen NRW ein Konzept für die Demontage erarbeiten.

Die CDU-Fraktion beantragt, der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob alternativ zur kostenaufwendigen Demontage die Betonmasten erhalten bleiben können, um sie als Masten für Kleinwindanlagen zu nutzen.

Begründung:

Kleinwindanlagen im Leistungsbereich bis 10 kW erreichen durchschnittliche Leistungen über das Jahr von ca. 5 kW. Dieser relativ geringen Leistung stehen jedoch folgende Vorteile gegenüber:

• Die Statik der Masten dürfte ausreichend dimensioniert sein.

• Die Ausführung der Mastspitzen scheint so einheitlich, dass die Konstruktion einer Befestigung von Windkraftanlage zum Mast auf alle Masten übertragbar ist.

• Die feststehenden Standorte im Autobahnkreuz sind hinsichtlich ihrer Emissionswirkung geeigneter als innerstädtische Standorte.

• Da die Masten der Beleuchtung dienten und untereinander elektrisch verkabelt sind, entfallen weitere Investitionskosten für die Infrastruktur.

• Durch die Vielzahl der Masten ist auch mit nur geringen Einzelleistungen eine akzeptable Gesamtleistung zu erwarten die in einem besseren Verhältnis zu den Investitionskosten steht als dies bei einer Einzelanlage der Fall wäre.

Ein Beispiel für eine solche Kleinwindanlage findet sich bereits auf Wuppertaler Stadtgebiet an der Station Natur und Umwelt. Bei einer positiv ausfallenden Prüfung, wäre zu überlegen, ob auch andere Flächen in Wuppertal für Kleinwindanlagen genutzt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Zitlau
Umweltpolitischer Sprecher
der CDU-Fraktion


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