Ratsanträge

Aufzug Gemeinsamer Antrag von CDU und SPD: Hauptbahnhof - Distelbeck; Bürgeranträge gemäß § 24 Gemeindeordnung vom 21.10. bzw. 26.11.2012

Grund der Vorlage
Bürgeranträge gemäß § 24 Gemeindeordnung und Beschlussvorschlag der Verwaltung vom
04.12.2012 (Drucksache VO/0938/12)

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Errichtung eines Aufzuges von Gleis 4/5 zur Elberfelder Südstadt (Distelbeck) sowie eine ggf. erforderliche Überbrückung zu ermitteln und das Ergebnis der Bürgerinitiative mitzuteilen. Darüber hinaus sollten die zu
erwartenden laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten dargestellt werden.

2. In Gesprächen mit der DB Station & Service AG sind die Möglichkeiten einer Förderung des Vorhabens aus Mitteln der Investitionspauschale nach § 12 ÖPNVG NRW zu klären. Die Verwaltung stellt die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen sicher.

3. Unabhängig von der Frage einer möglichen Überzeichnung des Förderprogramms wird eine Anmeldung der Maßnahme grundsätzlich angestrebt, damit diese auf jeden Fall schon einmal Aufnahme in die entsprechende Prioritätenliste findet.

Einverständnisse
entfällt

Unterschrift

Michael Müller
Fraktionsvorsitzender

Klaus Jürgen Reese
Fraktionsvorsitzender

Begründung

Die Fraktionen von CDU und SPD erkennen grundsätzlich die Notwendigkeit an, einen barrierefreien Zugang zwischen Hauptbahnhof und Elberfelder Südstadt zu schaffen. Insofern sollten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, die im Antrag des Elberfelder Bürgervereins verfolgte Zielsetzung zu realisieren und die darin formulierten Angebote zur Finanzierung des Eigenanteils aufzugreifen.

Demografie-Check
entfällt

Kosten und Finanzierung
Da das Budget für Maßnahmen im Rahmen der Modernisierungsoffensive 2 im VRR-Raum offensichtlich keine Maßnahmenausweitungen erlaubt, kommt nur eine generell mögliche Finanzierung des Vorhabens aus Mitteln der Investitionspauschale gemäß § 12 ÖPNVG NRW in Betracht. Da es sich hier nur um eine 85%-Förderung der Nettokosten handelt und eine Finanzierung der nicht förderfähigen Mehrwertsteueranteile nicht über den Eigenanteil
zu erbringen ist, wird angestrebt, die Maßnahme über die DB Station & Service AG abzuwickeln. Das setzt voraus, dass eine Finanzierung des 15%-igen Eigenanteils über von der Bürgerinitiative eingeworbene Sponsorengelder erfolgen kann und auch eine Finanzierung der Betriebs- und Instandsetzungskosten darstellbar ist.


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