Ratsanträge

Bundesgartenschau in Wuppertal – Gro0e Anfrage der CDU-Fraktion zu Voraussetzungen und Konsequenzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die dem Rat der Stadt vorgestellte Machbarkeitsstudie für eine Bundesgartenschau in Wuppertal lässt zahlreiche Vorbedingungen, (planungs-)rechtliche Fragen und langfristige ökologische wie finanzielle Konsequenzen unberücksichtigt. Zum Teil werden aber auch dauerhafte Auswirkungen auf die Stadtentwicklung noch nicht in dem erforderlichen Umfang gewürdigt. Vor diesem Hintergrund bitten wir in der Sit-zung des Rates am 9. Juli 2018 um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. In welchem Umfang muss die Umwandlung von durch die Bundesgartenschau in Anspruch genommenen Wald- und Landwirtschaftsflächen in die Nutzungsart „Grünanlage“ im Regionalplan und Flächennutzungsplan berücksichtigt werden?
2. Welche Entscheidungsgänge und Vorlaufzeiten sind hierbei zu beachten?
3. Wurde vorab geprüft, ob private Wald- und Landwirtschaftsflächen überhaupt zur Verfügung stehen?
4. In welchen Fällen muss eine Waldumwandlung durch die Forstbehörde Bergi-sches Land genehmigt werden?
5. Kann eine Genehmigung durch die Forstbehörde auch gegen den Willen privater Waldeigentümer erfolgen?
6. Trifft es zu, dass im Fall einer dauerhaften Waldumwandlung an anderer Stelle auf bislang nicht bewaldeten Flächen (Landwirtschafts- oder Brachflächen) zumindest in gleicher Größenordnung Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen, die dann der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen?
7. Inwiefern beansprucht das Projekt einer Bundesgartenschau die wenigen Ersatzaufforstungsflächen, die im Interesse der künftigen Stadtentwicklung als Kompensationsflächen für Wohnbau- und Gewerbeflächen dringend benötigt werden?
8. Welche finanziellen Konsequenzen wären mit einer dauerhaften Unterhaltung von 43 ha Grünflächen für die Bundesgartenschau verbunden, wenn man bedenkt, dass die Pflege städtischer Grünflächen die Pflege von Forstflächen kostenmäßig um ein Vielfaches überschreitet und bereits heute die für die Grünflächenpflege zur Verfügung stehenden Mittel in keiner Weise ausreichen?
9. Wurden im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie ökologische Auswirkungen und Konsequenzen für den Klimaschutz in Bezug auf den zum Teil jahrhundertealten Baumbestand und die Brutbiotope für seltene Vogelarten untersucht?
10. Wann ist mit dem Beginn von Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und insbesondere einer angemessenen frühzeitigen Beteiligung betroffener Eigentümer zu rechnen?
Mit freundlichem Gruß
Michael Müller
Fraktionsvorsitzender


Zurück zur Übersicht
Das Voting-Teaser-Modul wird im ausgeloggten Zustand ausgeblendet, da es nicht aktiviert oder keine Umfrage gewählt wurde.

Folgen Sie uns

Abonnieren Sie unseren RSS-Feed, folgen Sie uns auf Facebook oder teilen Sie unsere Beiträge auf Twitter und Co. Vielen Dank!