Ratsanträge

Gemeinsamer Haushaltsantrag von CDU und SPD zum Haushaltsplan 2014/15

Antrag zum Haushaltsplan 2014/2015, VO/0721/13
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 23.10.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge zum Haushaltsplanentwurf 2014/2015 folgendes beschließen:

1. Der Rat der Stadt Wuppertal begrüßt, dass die Verwaltung in der Finanzplanung die Finanzierung von weiteren 615 Betreuungsplätzen (41 Gruppen) gesichert hat und
damit das Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruches für die Betreuung der unter Dreijährigen (VO/0369/11) fortschreibt. Darüber hinaus beschließt der Rat der
Stadt Wuppertal, dass bei weiteren Haushaltsverbesserungen, durch die angekündigte stärkere Beteiligung des Bundes und der Länder an den Kosten für soziale Transferleistungen, auch in den Jahren 2014 und 2015 die noch nicht berücksichtigten 375 Plätze (25 Gruppen) in der Finanzplanung finanziert werden. Darüber hinaus ist über den weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes mit der Finanzplanung 2016/2017 zu entscheiden.

2. Der Rat der Stadt Wuppertal begrüßt ferner, dass die Verwaltung die weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einrichtung von 1.000 zusätzlichen Plätzen in offenen Ganztagsschulen in den nächsten fünf Jahren (VO/0789/12, Ratsbeschluss vom 17.12.2012) in zwei weiteren Schritten (je 10 Gruppen und 250 Plätzen zu den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016) in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen hat. Weiter ist auch hier über den weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes mit der Finanzplanung 2016/2017 zu entscheiden.

3. Der Rat der Stadt Wuppertal fordert den Bund auf, durch die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes eine Entlastung der Kommunen durch die Beteiligung an den Kosten zur Eingliederungshilfe in Höhe von mindestens 4 Mrd. Euro
herbeizuführen. Dadurch würde eine strukturelle Entlastung des städtischen Haushaltes erreicht, die neben den o. g. Punkten zur Absicherung des Haushaltssanierungsplanes genutzt wird.

4. Die Zuschüsse zur Sicherung der Pflichtleistungen, die dem Grunde nach gesetzlich festgeschrieben sind und durch die Freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe
erbracht werden, werden im Haushaltsansatz 2014 und 2015 um 200.000 Euro und im Haushaltsjahr 2015 zusätzlich um 100.000 Euro erhöht. Den Fachausschüssen ist über die Umsetzung des Beschlusses zu berichten. Die Finanzierung erfolgt durch die erhöhten Avalprovisionszahlungen der
Abfallwirtschaftsgesellschaft, welche aus der Absicherung des US-Lease-Geschäftes zu zahlen sind.

5. Für die weitere Beseitigung von Straßenschäden oder die Sanierung von Straßen werden im Haushaltsplan zusätzlich 2 Mio. Euro eingeplant. Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerlösen der allgemeinen Investitionspauschale, die gegenüber dem Ansatz des Haushaltsplanentwurfs 2014 von 8,1 Mio. Euro um rd. 2 Mio. Euro höher ist. Die Verwaltung wird aufgefordert, Vorschläge für die Verwendung der zusätzlichen Mittel zu machen und dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung sowie dem Ausschuss für Verkehr zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Die beiden haushaltstragenden Fraktionen von CDU und SPD sind sich der Chance bewusst, dass der Rat der Stadt Wuppertal zum ersten Mal nach über 10 Jahren wieder
entscheiden kann, in welchen Bereichen des Haushaltes Gelder in begrenztem Maße für die Jahre 2014/15 zusätzlich gezielt eingesetzt werden können. Folgende Schwerpunkte bilden die Grundlage für Investitionen in die Zukunft unserer Stadt: Ausbau der U3- Kinderbetreuung, Ausbau der Offenen Ganztagsschulen, Zuschüsse an die Freien Träger
der Sozial- und Jugendhilfe und die Beseitigung von Straßenschäden bzw. die Sanierung von Straßen.

Seit dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren betreuen lassen möchten. Die Stadt Wuppertal nimmt derzeit noch einen unteren Rang in
den Ausbaustatistiken ein. Darum ist es notwendig, den Ausbau der U3-Betreuungsplätze verstärkt voranzutreiben, damit jeder, der seine Kinder unter drei Jahren in Wuppertal
betreuen lassen möchte, künftig auch einen Platz zur Verfügung gestellt bekommen kann. Die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen für uns im Mittelpunkt.
Betreuung und Förderung hört allerdings nicht im Kindergartenalter auf, sondern muss in der Grundschule weitergehen. Bereits 2003 hat die Stadt Wuppertal mit einer damals angestrebten Versorgungsquote von 25% begonnen, OGS-Plätze einzurichten. Derzeit belegen mehr als 26% der Grundschulkinder einen Platz in der OGS. Der Bedarf ist in den letzten Jahren allerdings deutlich gestiegen, so dass das Angebot nicht mehr ausreichend ist. Deshalb bekennen sich CDU und SPD zum Ausbau Offener Ganztagsschulen und
begrüßen es sehr, dass die Verwaltung mit der mehrstufigen Schaffung von 1.000 weiteren Plätzen in den nächsten fünf Jahren (VO/0789/12) fortfährt.

Die Stadt Wuppertal befindet sich aufgrund einer vorausschauenden Haushaltspolitik, strikter Sparmaßnahmen mit bedauerlicherweise schmerzhaften Einschnitten für die Bürgerinnen und Bürger und durch die Konsolidierungshilfen des Landes auf dem bisher erfolgreichen Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt im Jahre 2017. Steigende Sozialausgaben bilden jedoch, neben anderen nicht vorhersehbaren Faktoren, ein unberechenbares Risiko.
Deshalb appelliert der Rat der Stadt Wuppertal an den Bund, mit Hilfe eines Bundesleistungsgesetzes die Kommunen in der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben finanziell zu unterstützen.

Die Freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe leisten eine hervorragende und wichtige Arbeit für die Stadt Wuppertal und die über 100.000 Menschen, die jährlich das vielfältige Angebot in Anspruch nehmen. Mit über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Freien Träger ebenso ein bedeutender Arbeitgeber. Längst werden viele Pflichtleistungen in der Sozial- und Jugendhilfe, die dem Grunde nach erbracht werden müssen, durch die Freien
Träger vorgehalten und, wie viele andere, mussten auch die Freien Träger in den letzten 12 Jahren ohne Zuschusserhöhungen die steigenden Personal- und Betriebskosten innerhalb ihres Budgets kompensieren. Dies bedeutet faktisch in den letzten Jahren eine Kürzung um
ca. 30%. Hinzu kommen die Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren, die die Freien Träger ebenfalls innerhalb des Budgets umsetzen mussten. Umso wichtiger ist deshalb die Erhöhung der Zuschüsse im Haushaltsansatz 2014 und 2015 um 200.000 Euro und im Haushaltsjahr 2015 zusätzlich um 100.000 Euro.

Die Liste der Straßen in Wuppertal, die auf eine Sanierung warten, ist lang, und um diese vollständig und nachhaltig abzuarbeiten, bedarf es einer deutlich größeren Summe, die die Stadt Wuppertal ohne Hilfe durch das Land oder den Bund jetzt und auch in den nächsten Jahren nicht finanzieren kann. Trotzdem sind 2 Mio. € zusätzlich für die Beseitigung von Straßenschäden oder zur Sanierung von Straßen eine notwendige und dringende Investition in die Infrastruktur unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Michael Müller
CDU-Fraktionsvorsitzender

Klaus Jürgen Reese
SPD-Fraktionsvorsitzender


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