Ratsanträge

Gewässerrandstreifen, Neufassung vom 19.10.2022


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Herren Vorsitzende,

die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE beantragen, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:

1. Die Stadt Wuppertal setzt sich dafür ein, im Rahmen der Bauleitplanung auf Flächen
an der Wupper und im Falle, dass es geboten erscheint an Nebengewässern, im
Innenbereich und immer dann, wenn dies im Rahmen der Abwägung aller Belange
möglich und sinnvoll ist, einen Schutzstreifen (Orientierungsbreite fünf Meter)
beidseitig des Gewässers freizuhalten und entsprechend festzusetzen.
2. Darüber hinaus bekräftigt der Rat der Stadt seinen Beschluss aus den 80iger Jahren
(Im Zusammenhang mit dem Konzept Lebensader Wupper), entlang der Wupper vor
allem dann, wenn Bauleitplanung erfolgt, die Flächen für einen Weg entlang des
Flusses freizuhalten und nach Möglichkeit eigentumsrechtlich zu sichern und in
sinnvollen Abschnitten den erforderlichen Ausbau zu befördern (z.B. Eintragung
eines dinglichen Rechtes im Grundbuch oder den Abschluss von städtebaulichen
Verträgen).
3. Im Außenbereich soll ein Gewässerschutzstreifen entlang von Gewässern immer
dann, wenn dies im Rahmen der Abwägung aller Belange möglich und sinnvoll ist,
angestrebt werden. Als Orientierungsbreite sollen hier zehn Meter gelten. Hierbei
sollen ggfs. Förderprogramme zur Extensivierung des Schutzstreifens oder andere
Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der lokalen Landwirtschaft genutzt werden,
um etwaige wegfallende Nutzflächen für die Betriebe ausreichend zu kompensieren.
4. Bei den landwirtschaftlichen Liegenschaften, die sich im Besitz der Stadt Wuppertal
befinden, wird darauf geachtet, dass neue Pachtverträge bzw. deren Anpassungen
bei Verlängerung entsprechend ausgestaltet werden und von Anfang an dort eine
extensive Nutzung des Schutzstreifens bei entsprechender Kompensation festgelegt
und umgesetzt wird.
5. Die Verwaltung wird grundsätzlich bei entsprechenden Verfahren im Sinne der
Beschlusspunkte 1 bis 3 in Form einer Management Summery an jeweils
prominenter Stelle in den Drucksachen über den Umgang mit den beschlossenen
Handlungsanweisungen berichten.


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