Ratsanträge

Sachstandbericht zur Planung der Modulbauten auf der Hardt

Sehr geehrte Frau van der Most,

die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen von Frau Kuhlmann, in der Sitzung des ASB am 01.12.2021:

1. Wie stellt sich der Schulträger und das Gebäudemanagement die Einbeziehung der Belange der Schule am Nordpark in die Planung des Modulbaus auf der Hardt vor?

2. Macht es nicht Sinn, maßgeblich mit der Phase 0 für die Förderschule als endgültiger Nutzer des Gebäudes zu beginnen und die Zwischennutzung mitzudenken?

Folgende Fragen stellen sich konkret:

3. Wie werden die Klassenräume ausgestattet?

Für die Förderschule Geistige Entwicklung ist die Ausgestaltung des Klassenraums von besonderer Bedeutung. Finden die folgenden Punkte Berücksichtigung?

• Im Klassenraum sollen Nebenräume abgetrennt werden, die als Differenzierungsraum und Rückzugsraum im Krisenfall genutzt werden und gleichzeitig die Aufsicht durch die Lehrkräfte garantieren.
• Küchenzeilen sind im Ganztagsbetrieb erforderlich: Im Rahmen der lebenspraktischen Erziehung bereiten die Kinder und Jugendlichen das Frühstück und andere Mahlzeiten selber zu. Ein zusätzliches Handwaschbecken ist aus hygienischen Gründen nach den aktuellen Erfahrungen äußerst sinnvoll.
• Für die Kinder in den unteren Klassen hat es sich als sehr hilfreich erwiesen, dass Toiletten direkt an den Klassenräumen angegliedert sind. Hier ist oft Toilettentraining erforderlich, was nur so während der Unterrichtszeit durchgeführt werden kann.
• Wo werden digitale Medien installiert? Wie passt die Raumaufteilung zu Projektionsflächen?

4. Wie wird der Bedarf an Fachräumen ermittelt und gedeckt? Finden die folgenden Punkte Berücksichtigung?

• Für die Förderschule Geistige Entwicklung werden eine ausreichende Anzahl an Lehrküchen und Werkräumen benötigt. Arbeitslehre Hauswirtschaft und Werken nehmen einen großen Teil des Lehrplans an der Förderschule ein. Naturwissenschaftliche Räume sind weniger erforderlich.
• Bewegungsräume, Differenzierungsräume für Therapie und Gruppenförderung in ausreichender Anzahl.

5. Wie wird die Barrierefreiheit umgesetzt?
In Nachbarschaft zur LVR Förderschule gibt es die Regelung, dass Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung ausschließlich die LVR Förderschule besuchen. Der Grund liegt in der mangelnden Barrierefreiheit im Gebäude am Nordpark. Es entspricht aber nicht der Ausrichtung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Zur Schülerschaft gehören mehrfachbehinderte Kinder dazu.

Das bedeutet, dass
• Aufzüge in ausreichender Größe vorhanden sein müssen, in denen auch Kinder liegend befördert werden können.
• Pflegeräume müssen in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden sein.
Alle genannten Aspekte betreffen Raumaufteilungen, Installationen und müssen baulich vorgesehen werden.
Nebenräume, Küchenzeilen sind schnell nachgerüstet, wenn die Installationen dafür vorgesehen sind. Eine Nachrüstung wird ungleich mehr Kosten in Anspruch nehmen und wahrscheinlich in Teilen gar nicht mehr möglich sein (z.B. Größe der Aufzüge).

6. Inwieweit finden die vorgenannten Punkte Berücksichtigung?


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