Ratsanträge

Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Wuppertal


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 1. Juli 2021 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft. Das machte auch auf Landesebene Anpassungen im nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) erforderlich. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich mit ihren Anregungen unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Der bisherige Staatsvertrag verstieß gegen europäisches Recht, so dass effektive Maßnah¬men zur Bekämpfung ausufernder und zum Teil illegaler Angebote nur eingeschränkt mög¬lich waren. Diese Umstände führten auch in unserer Stadt zu einer weiteren Konzentration von Spielhallen und Wettbüros. Besonders auffällig ist das etwa entlang der Gathe in Elber¬feld oder in Oberbarmen an der Berliner Straße, aber auch in den Stadtteilzentren. Die Stadt Wuppertal hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um darauf bauplanungsrecht¬lich mit Bebauungsplänen und Veränderungssperren zu reagieren. Eine solche Entwicklung ist aber nicht nur städtebaulich unerwünscht, sondern erfordert vor allem unter den Ge¬sichtspunkten Jugend- und Spielerschutz sowie zur Prävention von Geldwäsche geeignete rechtssichere Instrumentarien. Dabei ist es wichtig, zwischen seriösen Betreibern mit hohen Standards beim Spielerschutz und fragwürdigen Anbietern zu unterscheiden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und die Be-antwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Welche Handlungsempfehlungen des vom Rat der Stadt am 2. Juli 2012 beschlosse¬nen Konzepts zur städtebaulichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Wuppertal konnten in den vergangenen Jahren umgesetzt werden?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich aktuell und mittelfristig aus der veränderten Rechtslage?
3. Werden durch die gesetzlichen Änderungen nunmehr klare und effektive Vorgaben im Erlaubnisverfahren geschaffen?
4. Wie beurteilt die Verwaltung eine nach dem Gesetz mögliche Reduzierung der Mindest-abstände – untereinander und in der Nähe zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – bei Spielhallten mit besonderen qualitativen Voraussetzungen (Ma߬nahmen im Bereich des Spielerschutzes)? Welche Kontrollmechanismen greifen hier?
5. Wie gestalten sich die Übergangsregelungen und welche Wirkung entfaltet der im Ge¬setz geregelte Bestandsschutz? Was geschieht im Falle einer längeren Betriebs¬unterbrechung bzw. eines Eigentümerwechsels?

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Kineke Caroline Lünenschloss
Fraktionsvorsitzende





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