Kooperationsvereinbarung
zwischen der SPD-Ratsfraktion Wuppertal
und der CDU-Ratsfraktion Wuppertal
für die Kommunalwahlperiode 2025–2030
Präambel / Motivation
Wuppertal steht vor großen Chancen und Herausforderungen. Die Stadt muss zugleich wirtschaftlichen Wandel gestalten, soziale Stabilität sichern und die Folgen des demografischen Wandels, der Digitalisierung und des Klimawandels bewältigen. Dazu braucht es eine verlässliche Politik mit Augenmaß, klaren Prioritäten und solider Finanzplanung.
Mit der Kommunalwahl 2025 ist die SPD stärkste Fraktion und stellt die Oberbürgermeisterin. Die CDU bleibt zweitstärkste Fraktion und übernimmt weiterhin eine tragende Rolle in der kommunalpolitischen Gestaltung.
Beide Fraktionen wissen: Nur durch gemeinsames, verantwortungsvolles und lösungsorientiertes Handeln lässt sich Wuppertals Zukunft erfolgreich gestalten.
Diese Kooperation soll stabile Mehrheiten sichern, eine verlässliche Politik ermöglichen und die Handlungsfähigkeit der Stadt stärken. Beide Fraktionen wollen sachorientiert, transparent und verantwortungsbewusst zusammenarbeiten. Dabei steht im Mittelpunkt, Lösungen zu finden, die Wuppertal wirklich voranbringen.
Unterschiedliche Perspektiven bleiben erkennbar und sind Teil einer konstruktiven, demokratischen Kultur. Differenzen werden lösungsorientiert und auf der Basis gegenseitigen Respekts diskutiert und ausgeräumt.
Die Fraktionen von SPD und CDU streben eine sachorientierte und verlässliche Zusammenarbeit an. Im Mittelpunkt stehen solide Finanzen, Bildung, eine effiziente Verwaltung, Sicherheit und Ordnung sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung. Ziele der Kooperation sind eine starke Wirtschaft mit sicheren Arbeitsplätzen; verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen bilden die Grundlage für Wohlstand und Stabilität.
Ebenso wichtig sind solide Finanzen und eine nachhaltige Haushaltsführung, um die Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Stadtquartiere, die sicher und sauber sind, tragen maßgeblich zur Lebensqualität bei. Gute Bildung sowie eine verlässliche Betreuung für Kinder und Jugendliche schaffen faire Startbedingungen für die Zukunft.
Soziale Gerechtigkeit und gleiche Teilhabechancen für alle sind dabei zentrale Leitlinien. Ergänzt wird dies durch eine moderne, klimafreundliche und technologieoffene Stadtentwicklung sowie eine bürgernahe, transparente und digital handlungsfähige Verwaltung. Die Dezernatsstruktur sowie die Dezernentenanzahl werden beibehalten.
Oberste Priorität hat die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung Wuppertals.
I. Gemeinsame Leitziele und Schwerpunktbereiche
1. Haushaltsstabilität und solide Stadtfinanzen
Leitlinie: Haushaltsstabilität sichern und Investitionen gezielt auf zukunftsweisende Projekte mit strategischer Bedeutung für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Image ausrichten.
- Handlungsfähigkeit bewahren: Wuppertal steht vor der Herausforderung, trotz knapper Mittel handlungsfähig zu bleiben. Beide Fraktionen bekennen sich zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung, die Konsolidierung und Investition in Einklang bringt. Projekte werden konsequent auf ihren Nutzen, ihre soziale Wirkung und ihre Finanzierbarkeit geprüft. Freiwillige Leistungen werden im Rahmen der Haushaltsberatungen regelmäßig überprüft, ohne den sozialen Zusammenhalt der Stadt zu gefährden. Entscheidungen erfolgen stets im Gesamtzusammenhang der Finanzlage und unter Berücksichtigung sozialer Folgewirkungen.
- Ausbau Fördermittelmanagement: Konsequente Nutzung von Bundes-/ Landes- und EU-Fördermitteln zur Entlastung des städtischen Haushalts.
- Ein verbindliches Umsetzungscontrolling soll innerhalb der Verwaltung etabliert werden. Nicht umgesetzte Haushaltsbeschlüsse sollen erfasst und darüber berichtet werden.
- Klare Prioritäten und der Fokus auf strategisch wichtige Stadtentwicklungsprojekte: Zu diesen Projekten zählen insbesondere das Pina-Bausch-Zentrum, die Bundesgartenschau (BUGA 2031) und die geplante multifunktionale Arena. Beide Fraktionen halten diese Vorhaben für zentral, weil sie Wirtschaft, Kultur und Stadtidentität gleichermaßen stärken und überregionale Strahlkraft für Wuppertal entfalten. Ihre Realisierung muss auf verlässlicher Finanzgrundlage, mit transparenter Kostensteuerung und unter Nutzung externer Fördermittel erfolgen.
- Beirat für ausgewählte Großprojekte. Für einzelne, besonders bedeutsame Großprojekte – insbesondere die multifunktionale Arena, die Entwicklung der ehemaligen Kaufhof-Immobilie und die Sanierung der Stadthalle – wird ein politisches Begleitgremium eingerichtet. Ziel ist eine klare, transparente Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik unter Einbeziehung der jeweils verantwortlichen Dezernate. Bestehende Aufsichtsratsstrukturen bleiben hiervon unberührt.
2. Wirtschaft, Standortförderung und kommunale Infrastruktur
Leitlinie: Gute Arbeit, Innovation und wirtschaftliche Stärke als Grundlage für Beschäftigung, Wertschöpfung und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Wuppertal verfügt über eine vielfältige Wirtschaftsstruktur mit starken industriellen Wurzeln, einem wachsenden Dienstleistungssektor und einer kreativen Gründerszene. Diese Stärken wollen beide Fraktionen gezielt weiterentwickeln. Im Mittelpunkt stehen schnelle Verfahren, planungssichere Rahmenbedingungen, ausreichende und moderne Gewerbeflächen sowie eine Wirtschaftsförderung, die Unternehmen aktiv begleitet und neue Investitionen ermöglicht.
- aktive Wirtschaftsförderung und Investorenservice: Einführung von „Fast-Lane“-Genehmigungsverfahren, ein verbindlicher Investorenservice und eine Wirtschaftsförderung, die Unternehmen begleitet, Investitionen ermöglicht und Neuansiedlungen unterstützt.
- Fachkräfte, Gründungen und Innovation: Lokale Fachkräfteoffensive und enge Kooperation mit der Bergische Universität Wuppertal, gezielte Förderung von Start-ups und Uni-Ausgründungen sowie bessere Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft.
- Stadtwerke: Die angestrebte Rekommunalisierung einer Beteiligung an der WSW Energie und Wasser AG wird auf Grundlage des Ratsbeschlusses fortgeführt. Beide Fraktionen unterstützen und forcieren die Umsetzung einschließlich des Rückkaufs der Anteile und bekennen sich zu einer nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen Energieversorgung in kommunaler Verantwortung. Die Einbindung aller zuständigen aufsichtsrechtlichen Gremien erfolgt regelkonform, transparent und im Einklang mit den gesetzlichen sowie internen Vorgaben.
- Infrastruktur: Erstellung eines verbindlichen Infrastrukturpakets mit Prioritätenliste. Sanierungsmaßnahmen im Straßen- und Brückenbau sollen beschleunigt, das Baustellenmanagement ausgebaut werden. Zur Beschleunigung wichtiger Investitions- und Infrastrukturvorhaben prüfen beide Fraktionen gemeinsam, wie bestehende Organisationsstrukturen optimiert werden können, um klare Zuständigkeiten, effiziente Entscheidungswege und professionelle Projektsteuerung sicherzustellen.
3. Soziale Gerechtigkeit, Integration und Teilhabe
Leitlinie: gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration durch Bildung, Arbeit und lebendige Quartiere.
- Bildung und Chancengleichheit als Grundlage für soziale Teilhabe – von der frühen Förderung bis zum Übergang in Ausbildung und Beruf, unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Wohnquartier.
- Teilhabe und Zusammenhalt stärken durch eine gute soziale Infrastruktur, niederschwellige und barrierefreie Angebote sowie starke Quartiersarbeit.
- Förderung von Sprache, Bildung und Arbeit als Kernziele der Integrationsarbeit.
- Soziale Aspekte, Ordnung, Sicherheit und Stadtentwicklung gemeinsam denken: präventive soziale Arbeit, Präsenz im Stadtteil und eine Stadtentwicklung, die soziale, bauliche und ökologische Qualität verbindet. Ziel ist es, sowohl die wahrgenommene als auch die objektive Sicherheit zu stärken.
- Steigender Obdach- und Wohnungslosigkeit begegnen: Housing First und weitere Ansätze bewerten, ggf. anpassen und fortentwickeln (z. B. Kombination mit Integrations-, Bildungs- und Arbeitsmarktangeboten).
- Kinder- und Altersarmut begegnen und spürbar reduzieren: Ziel ist es, Chancengleichheit für Kinder zu verbessern und älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen. Insbesondere Präventionsmaßnahmen sollen ausgebaut und kommunale Unterstützungsleistungen besser aufeinander abgestimmt werden.
4. Sicherheit und Ordnung
Leitlinie: Sicherheit und Ordnung stärken durch eine Kombination aus Präsenz, Prävention und sozialer Verantwortung – für mehr Aufenthaltsqualität, Vertrauen und ein respektvolles Miteinander in den Stadtteilen und der Innenstadt.
- Ordnungsdienst stärken und weiterentwickeln: Erarbeitung eines strategischen Entwicklungs- und Handlungskonzepts für das Ordnungsamt, aus dem sich der Personalbedarf ergibt sowie Aufstockung des Ordnungsdienstes verbunden mit präventiver Sozialarbeit in Brennpunktquartieren.
- Aufbauend auf der bestehenden Sozialen Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt und Polizei wird diese Struktur verwaltungsintern weiter gestärkt.
- Angsträume sollen mit einem standardisierten Verfahren identifiziert und abgebaut werden, insbesondere durch erhöhte Präsenz, Prävention und städtebauliche Maßnahmen.
- Der Katastrophenschutz wird unter Berücksichtigung neuer Gefahrenlagen weiterentwickelt und gestärkt. Dazu gehört auch die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur.
- Offensive Innenstadt: Verzahnung von sozialen, Sauberkeits- und Sicherheitsaspekten zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Fortführung des „Runden Tischs Elberfelder Innenstadt“ unter Beteiligung aller Akteure. Prüfung auf Übertragbarkeit erfolgreicher Modelle aus anderen Städten (z. B. Züricher Modell) auf die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere vor dem Hintergrund veränderter Drogenproblemlagen.
5. Bildung, Kinder, Jugend und Kultur
Leitlinie: Bildung, Betreuung, Kultur und Sport ganzheitlich stärken, um Kindern und Jugendlichen beste Startchancen zu bieten, Teilhabe zu sichern und eine lebendige, vielfältige Stadtgesellschaft zu fördern.
- Moderne und verlässliche Bildungsinfrastruktur: Schulbau und - sanierung konsequent vorantreiben, ein langfristig angelegtes Investitionsprogramm umsetzen und Schulen zeitgemäß digital sowie räumlich ausstatten.
- Gute Startchancen für alle Kinder: Ausbau von Kita- und OGS-Plätzen mit hoher Qualität, verlässliche Betreuungsangebote und verbindliche Sprachförderung ab der Kita als Schlüssel für Bildungserfolg und Integration.
- Kinder- und jugendgerechte Stadt: Stärkung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sichere Freizeit- und Bewegungsräume sowie echte Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen.
- Sport und kulturelle Vielfalt fördern: Verlässliche Unterstützung für Sportvereine, Breiten- und Nachwuchssport sowie die freie Kulturszene, kulturelle Bildung und vielfältige Angebote in den Stadtteilen.
- Wuppertal ist Kulturstadt mit einem Drei-Sparten-Theater, dem Tanztheater Wuppertal Pina Bausch, einer lebendigen Freien Szene sowie national und international bedeutenden Kulturorten. Kultur bedeutet für uns Stadtidentität, Bildung, Stadtentwicklung und Lebensqualität.
- Ein Kulturförderplan wird erarbeitet, um Ziele, Prioritäten und Entwicklungsperspektiven gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Stadt zu definieren. Initiativen zu privatem Kultursponsoring und die Ausschöpfung nationaler und internationaler Förderprojekte sollen gezielter ergriffen werden.
- Die Kultur muss Teil des Wuppertaler Stadtmarketings nach innen und außen sein, Kulturpolitik wird als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden.
- Die Sanierung der Stadthalle, das Pina-Bausch-Zentrum und weitere zentrale Kulturinfrastrukturprojekte werden unter Beachtung der Haushaltslage und externer Finanzierungsanteile weiterverfolgt.
6. Wohnen und Stadtentwicklung
Leitlinie: Bezahlbares Wohnen sichern und Stadtentwicklung verantwortungsvoll gestalten – mit einem starken sozialen Wohnungsbau, lebendigen Innenstädten, gemeinwohlorientiertem Bauen und klaren Maßstäben für Wirtschaftlichkeit und Nutzen.
- Sozialen Wohnungsbau stärken: Die GWG sichert als kommunale Wohnungsbaugesellschaft bezahlbaren Wohnraum und sozialen Zusammenhalt in den Quartieren. Wir wollen durch strategische Beschlüsse die wirtschaftliche Unabhängigkeit der GWG langfristig sichern.
- Innenstadtentwicklung und Nebenzentren voranbringen/Qualitätsoffensive Innenstädte: Maßnahmen zur Sauberkeit und Attraktivität der Zentren umsetzen, den Einzelhandel stärken und Wohnen, Arbeiten und Leben besser miteinander verbinden.
- Zentrale Immobilienprojekte steuern: Insbesondere für die ehemalige Kaufhof-Immobilie wird ein verbindlicher, politisch begleiteter Entwicklungsfahrplan erarbeitet. Prüfung einer gemischten Nutzung (Einzelhandel, Verwaltung, Kultur, Wohnen, Start-ups) zur nachhaltigen Belebung der Innenstadt.
- Gemeinwohlorientiertes Bauen und Bestandspflege fördern: Modernisierung im Bestand sozialverträglich gestalten und gemeinwohlorientierte Bauträger gezielt unterstützen.
- Verantwortungsvolle Stadtentwicklung sicherstellen: Große Bauprojekte auf Grundlage klarer Kosten-Nutzen-Vorgaben und verlässlicher Finanzierungen prüfen.
- Wohnraum schaffen: Innen- und Außenentwicklung unter sorgfältiger Abwägung des dringenden Wohnraumbedarfes und der Belange des Klima- und Naturschutzes voranbringen.
7. Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Leitlinie: Klimaschutz und Mobilität sozial gerecht, alltagstauglich und zukunftsorientiert gestalten.
- Nachhaltige und soziale Mobilität: Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, barrierefreie und attraktive ÖPNV-Angebote sowie eine bessere Verknüpfung der Verkehrsmittel. Parkraummanagement modernisieren, Baustellenmanagement professionalisieren.
- Klimaschutz konsequent umsetzen: Energieeffizienz kommunaler Gebäude steigern, Photovoltaik gezielt ausbauen und durch Stadtbegrünung das Stadtklima nachhaltig verbessern.
- Anpassung an den Klimawandel: Projekte wie die „Schwammstadt“, Maßnahmen zum Waldschutz und zur Klimafolgenanpassung gemeinsam prüfen und schrittweise umsetzen.
8. Digitalisierung und Bürgerservice
Leitlinie: Digitalisierung konsequent nutzen, um Verwaltung effizienter, transparenter und bürgernäher zu gestalten und Beteiligung einfach, frühzeitig und barrierearm zu ermöglichen. Ziel ist die schrittweise Umsetzung eines digitalen Bürgeramtes.
- Moderne, leistungsfähige Verwaltung: Konsequente Digitalisierung und Optimierung von Verwaltungsabläufen, Ausbau digitaler, barrierearmer Bürgerdienste und mehr Online-Verfahren zur Reduzierung von Wartezeiten und Bürokratie. Priorität haben Leistungen mit hoher Bürgernachfrage wie Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung und Ausländeramt. Zeitziele werden realistisch und unter Einbindung der Beschäftigten festgelegt.
- Umsetzung der begonnenen Organisationsüberprüfung im Ressort Integration und Zuwanderung.
- Transparenz und Beteiligung stärken: Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, offene Informationen und Beteiligungsformate, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbeziehen.
II. Arbeitsweise der Kooperation; Entscheidungsprozesse und Konfliktlösungsmechanismen
Die Kooperation basiert auf klaren Grundprinzipien: Verbindlichkeit, Eigenständigkeit, Kommunikation sowie Respekt und Loyalität. Ratsentscheidungen im Rahmen dieser Vereinbarung werden gemeinsam getragen; das Abstimmungsverhalten im Rat der Stadt und seinen Gremien wird im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Beide Fraktionen bleiben dabei programmatisch eigenständig. Eigene Anträge außerhalb der Vereinbarung sind zulässig, sofern sie keine ausdrücklich vereinbarten Beschlüsse berühren. Bei Differenzen erfolgt eine frühzeitige Information, gemeinsame Pressearbeit wird abgestimmt; eigenständige Kommunikation bleibt möglich. Öffentliche Diskussionen erfolgen sachlich und in gegenseitiger Abstimmung.
Zur strukturierten Zusammenarbeit wird eine Koordinierungsrunde bzw. ein Steuerungsgremium eingerichtet. In regelmäßigen Sitzungen erfolgen Priorisierung, Konfliktklärung und Projektsteuerung. Das Gremium ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern beider Fraktionen besetzt; Entscheidungen erfolgen einvernehmlich. Für zentrale Themenfelder können thematische Arbeitsgruppen mit klaren Zuständigkeiten und Berichtsformaten gebildet werden. Im Übrigen arbeiten die jeweiligen Fachbereiche der Fraktionen zusammen.
Für Themen, die ausdrücklich als „Kernfragen“ festgelegt werden, kann jede Fraktion ein begründetes Veto einlegen. Dieses Veto löst automatisch eine Vermittlungsrunde im Steuerungsgremium aus. Ohne Einigung erfolgt keine Ratsbefassung. Auch nachträglich können neue Themen als Kernfragen bestimmt werden, um Flexibilität bei zukünftigen Projekten sicherzustellen.
Zur Profilwahrung kann jede Fraktion ihre programmatischen Schwerpunkte eigenständig betonen. Vor kritischen Stellungnahmen erfolgt in der Regel eine frühzeitige gegenseitige Information. Beide Fraktionen verpflichten sich zudem, vor größeren Entscheidungen möglichst früh gemeinsam informiert zu werden. Eine jährliche Kooperationsklausur dient der Projektbilanz und Neujustierung.
Die Kooperation erkennt bewusst Unterschiede an. Beide Fraktionen behalten sich eigene Positionen vor, sofern keine gemeinsame Regelung besteht. Wo erforderlich, erfolgt eine Abstimmung über das Steuerungs- oder Koordinierungsgremium. Große Infrastrukturprojekte müssen vor der finalen Beschlussfassung in beiden Fraktionen offen diskutiert und bewertet werden. Parteipolitische Initiativen außerhalb der Vereinbarung sind möglich, sofern der Kooperationsrahmen gewahrt bleibt.
III. Laufzeit, Anpassung und Überprüfung
1. Laufzeit:
Für die gesamte Wahlperiode 2025–2030, Evaluierungsmeilensteine nach 12 bzw. 30 Monaten.
2. Zwischenbilanz:
Zusätzlich zu den Evaluierungsmeilensteinen erfolgt eine jährliche Beratung der Wirksamkeit.
3. Änderungen:
Nur durch gemeinsamen Beschluss beider Fraktionen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
IV. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung tritt nach Zustimmung beider Fraktionen in Kraft.
Sie bildet den politischen Rahmen der gemeinsamen Verantwortung von SPD und CDU im Rat der Stadt Wuppertal.
Beide Fraktionen verpflichten sich
- zu einer konstruktiven und sachlichen Zusammenarbeit,
- die getroffenen Vereinbarungen loyal umzusetzen,
- dabei die Eigenständigkeit der Partner zu achten und
- das Wohl der Stadt Wuppertal und ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen.
Wuppertal, 23. Februar 2026
Für die SPD-Ratsfraktion Wuppertal – Benjamin Thunecke, Fraktionsvorsitzender
Für die CDU-Ratsfraktion Wuppertal – Michael Wessel und Anja Vesper, Fraktionsvorsitzende