CDU Fraktion Wuppertal

Einordnung der Lärmschutzmaßnahmen beim geplanten Ausbau des Autobahnkreu- zes Wuppertal-Nord (A1/A46) – Anwendung von Lärmvorsorge oder Lärmsanierung Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 06.05.2026

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen zur geplanten Umgestaltung des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord durch die Autobahn GmbH des Bundes.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen zur geplanten Umgestaltung des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord durch die Autobahn GmbH des Bundes.

Ausweislich der Berichterstattung sowie der vorgestellten Planungen ist eine umfassende Umgestaltung des Autobahnkreuzes mit neuen Verbindungen, Rampen und veränderten Verkehrsführungen vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere Fragen zur rechtlichen Einordnung der Maßnahme im Hinblick auf den Lärmschutz.

1. Wie wird die geplante Maßnahme am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord rechtlich eingeordnet?

2. Welche Regelungen zum Lärmschutz finden Anwendung?

3. Falls keine Lärmvorsorge angewendet wird: Aus welchen Gründen erfolgt keine Einstufung als wesentliche Änderung?

4. Welche Lärmgrenzwerte werden zugrunde gelegt?

5. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind vorgesehen?

6. Welche Auswirkungen ergeben sich für Anwohnerinnen und Anwohner?

7. Wie wird sichergestellt, dass ggf. Lärmvorsorge angewendet wird?

8. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Wuppertal im Verfahren?

Begründung:

Die geplante Umgestaltung stellt nach erster Bewertung einen erheblichen Eingriff dar. In solchen Fällen sind grundsätzlich die strengeren Anforderungen der Lärmvorsorge anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Wirtz, Sprecher im Ausschuss für Verkehr CDU-Ratsfraktion