Pressemeldungen

Dienstag, 18. September 2012

Verwaltungsgericht lehnt Simons Antrag ab

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 17.09.2012 beschlossen, den Antrag des Stadtverordneten Bernhard Simon auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die CDU-Fraktion und ihren Vorsitzenden Michael Müller zurückzuweisen. Gegenstand des Antrages war die Äußerung Müllers in einer Presseerklärung vom vergangenen Freitag, in der er zum Votum des Ehrenrates in der VIP-Karten-Affäre Stellung genommen hatte. In dieser Erklärung hieß es u.a. wörtlich: „Ich begrüße den einstimmigen Beschluss des Ehrenrates, der festgestellt hat, dass die Entgegennahme und Nutzung einer WSV-VIP-Goldkarte ein unangemessenes Sachgeschenk im Sinne des Ehrenkodexes des Wuppertaler Stadtrates darstellt. In meiner Auffassung fühle ich mich bestätigt und halte nach wie vor an dem Beschluss der CDU-Ratsfraktion, Herrn Simon aufzufordern, sein Ratsmandat niederzulegen, fest.“ Darüber hinaus hält das Gericht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage es für „nicht überwiegend wahrscheinlich, dass dem Antragsteller der mit dem Hauptantrag verfolgte Anspruch zusteht.“ Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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