CDU Fraktion Wuppertal

E-Scooter-Verleihsysteme: Vorbereitung eines strukturierten Auswahlverfahrens

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU

Sehr geehrter Herr Ugurman,

die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, der Ausschuss für Verkehr möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Auswahlverfahren für den Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen im öffentlichen Raum der Stadt Wuppertal vorzubereiten.

Für die Ausschreibung sollen qualitative Auswahlkriterien ausgearbeitet werden.

Insbesondere soll die

- eindeutige Identifikation der ausleihenden Person zu Beginn des Leihvorgangs mittels amtlichen Lichtbildausweises,

- Begrenzung der Anzahl der E-Scooter und

- verbindliche Quote von mindestens 10% Leihfahrrädern festgelegt werden.

Die Verwaltung legt in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses die Kriterien der Ausschreibung zur Beschlussfassung vor. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass für das Jahr 2027 das Auswahlverfahren durchgeführt werden kann.

Begründung:

E-Scooter können eine sinnvolle Ergänzung des Mobilitätsangebots darstellen und insbesondere auf kurzen Strecken sowie als Verbindung zu Haltestellen des öffentlichenPersonennahverkehrs einen Beitrag zu einer vielfältigen und klimafreundlichen Mobilität leisten.

Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen mit bestehenden Verleihsystemen, dass die ungesteuerte Nutzung zu Problemen im öffentlichen Raum führt. Insbesondere falsch abgestellte Fahrzeuge auf Gehwegen, an Haltestellen und anderen Verkehrsflächen beeinträchtigen die Sicherheit im öffentlichen Raum, stellen insbesondere für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Menschen erhebliche Einschränkungen dar.

Ein strukturiertes Ausschreibungsverfahren bietet die Möglichkeit, bereits bei der Auswahl der Betreiber verbindliche Anforderungen an Sicherheit, Ordnung, Barrierefreiheit und die Verantwortlichkeit der Verleiher, wie auch Nutzerinnen und Nutzer, festzulegen. Hierzu gehört auch eine eindeutige und datenschutzkonforme Identifikation der Ausleiherinnen und Ausleiher.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass Verstöße gegen die vereinbarten Nutzungs- und Abstellregeln nicht anonym bleiben und Betreiber sowie zuständige Behörden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine verantwortliche Person zurückgreifen können.

Ziel aller Beteiligten sollte ein verlässliches und klar geregeltes E-Scooter-Verleihsystem, mit einem angemessenen Anteil an Leih-Fahrrädern, das als Erweiterung des Mobilitätsangebots darstellt und gleichzeitig die Interessen der Allgemeinheit schützt, sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Simon Geiß, SPD-Fraktion

Christian Wirtz, CDU-Fraktion