CDU Fraktion Wuppertal

Offene Unterhaltsforderungen im Bereich Unterhaltsvorschuss

Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.09.2026

Sehr geehrter Herr Thunecke,

der Unterhaltsvorschuss stellt eine wichtige Leistung für Kinder dar, deren unterhaltspflichtiger Elternteil seiner gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt. Die Stadt ist verpflichtet, die gezahlten Leistungen nach Möglichkeit von den Unterhaltspflichtigen zurückzufordern. Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und der Haushaltsverantwortung der Kommune besteht ein erhebliches Interesse an der Entwicklung der offenen Forderungen sowie deren Beitreibung.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele offene Unterhaltsforderungen bestehen derzeit im Bereich des Unterhaltsvorschusses?

2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der aktuell offenen Forderungen?

3. Wie viele unterhaltspflichtige Personen sind von diesen Forderungen betroffen?

4. Wie viele Kinder sind von den offenen Unterhaltsforderungen betroffen?

5. Wie verteilt sich die Anzahl der betroffenen Kinder auf folgende Altersgruppen?

- 0 bis 5 Jahre

- 6 bis 11 Jahre

- 12 bis 17 Jahre

- ab 18 Jahre (soweit Forderungen weiterhin bestehen)

6. Wie hoch ist die durchschnittliche Forderung je unterhaltspflichtiger Person?

7. Wie hoch ist die durchschnittliche Forderung je betroffenem Kind?

8. Wie viele Forderungen wurden in den vergangenen fünf Haushaltsjahren jeweils abgeschrieben oder niedergeschlagen?9. Wie hoch waren die abgeschriebenen bzw. niedergeschlagenen Beträge in den jeweiligen Haushaltsjahren?

10. Aus welchen Gründen wurden Forderungen abgeschrieben oder niedergeschlagen (bitte nach Gründen aufschlüsseln, z. B. Verjährung, Insolvenz, dauerhafte Uneinbringlichkeit oder sonstige Gründe)?

11. Wie hoch waren in den vergangenen fünf Haushaltsjahren die jährlich eingezogenen Beträge aus Unterhaltsforderungen?

12. Wie hoch war die jeweilige Rückholquote in den vergangenen fünf Haushaltsjahren?

13. Welche Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung ist für die Bearbeitung und Beitreibung der Unterhaltsforderungen zuständig?

14. Wie viele Mitarbeitende (Vollzeitstellen) sind aktuell in diesem Aufgabenbereich eingesetzt?

15. Wie viele Fälle entfallen durchschnittlich auf eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter?

16. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um offene Forderungen konsequent beizutreiben?

17. Werden für die Beitreibung externe Stellen (z. B. Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden oder Inkassodienstleister) eingeschaltet? Wenn ja, in welchem Umfang?

18. Welche Ursachen sieht die Verwaltung für einen möglichen Anstieg offener Forderungen?

19. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Einziehungsquote zu verbessern und Forderungsausfälle künftig zu reduzieren?

20. Wie bewertet die Verwaltung die Entwicklung der offenen Unterhaltsforderungen in den vergangenen fünf Jahren?

Die CDU-Fraktion bittet um eine tabellarische Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen, Forderungshöhen, Einziehungen sowie Abschreibungen für die vergangenen fünf abgeschlossenen Haushaltsjahre. Darüber hinaus wird um eine kurze Bewertung der Entwicklung sowie der personellen Ausstattung des zuständigen Fachbereichs gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Ahlmann

Sprecher im Ausschuss für Finanzen Beteiligungssteuerung und Controlling & Betriebsausschuss WAW CDU-Ratsfraktion