Digitale Parkraumkontrolle
Sehr geehrter Herr Spiecker,
die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, der Ausschusses für öffentliche Ordnung, Bürgerservice und Digitalisierung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss darzulegen, welche technischen, rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine digitale Parkraumkontrolle bereits geschaffen wurden, sich derzeit in Vorbereitung befinden oder noch geschaffen werden müssen. Dies umfasst insbesondere die Digitalisierung von Bewohner- und Handwerkerparkausweisen, die Nachrüstung von Parkscheinautomaten mit Kennzeichenerfassung sowie weitere geeignete digitale Verfahren, wie beispielsweise Parksensoren.
Über den aktuellen Sachstand ist zur nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Bürgerservice und Digitalisierung zu berichten. Das Ergebnis ist auch dem Ausschuss für Verkehr vorzulegen.
Begründung
Mit der jüngsten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen zusätzliche Handlungsspielräume eröffnet, um die Effektivität derParkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Verfahren zu steigern und die Wirksamkeit der Parkraumbewirtschaftung auch bei knappen Personalressourcen zu sichern.
Der Ausschuss für Verkehr hat die Verwaltung bereits beauftragt, für Quartiere im gesamten Stadtgebiet ein Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb von Parkraumbewirtschaftungszonen zu erarbeiten, in denen privilegiertes Parken mit Bewohnerparkausweisen ermöglicht wird (VO/1753/23). Das Quartier Nordstadt dient hierbei als Pilotprojekt und befindet sich derzeit in der abschließenden Umsetzungsphase. Die Umsetzung in weiteren Quartieren soll zügig folgen.
Eine wirksame ordnungsbehördliche Überwachung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Parkraumbewirtschaftung. Digitale Verfahren können dazu beitragen, Kontrollen effizienter, verlässlicher und ressourcenschonender durchzuführen. Dadurch können vorhandene Personalressourcen gezielter eingesetzt und die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung gestärkt werden. Gleichzeitig können Falschparker schneller erkannt sowie Behinderungen von Feuerwehr und Rettungsdienst und Störungen des öffentlichen Personennahverkehrs wirksamer reduziert werden.
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung den aktuellen Sachstand sowie die weiteren erforderlichen Schritte für den Einsatz digitaler Verfahren in der Parkraumkontrolle darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Alexander Hobusch, SPD-Fraktion
Anja Vesper, CDU-Fraktion