Ratsanträge

Antrag zur Vorlage der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung, VO/0113/14, und zum Antrag VO/1197/13 Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 06.02.2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge in Ergänzung der o. g. Drucksache der Verwaltung und an Stelle des Antrages VO/1197/13
beschließen:

Die Verwaltung wird entsprechend ihres Vorschlages – auch unter Berücksichtigung der in der Begründung dargestellten Aspekte – beauftragt:
• die mit den bisherigen Beteiligungsverfahren gemachten Erfahrungen strukturiert aufzubereiten,
• parallel Informationen und Erkenntnisse über Beteiligungsverfahren, insbesondere
aus anderen Kommunen, einzuholen und auszuwerten,
• in einem offenen Workshop unter externer Fachbegleitung/Moderation die o.a.
Ergebnisse zu präsentieren und über zukünftige Strukturen und Formen der Bürgerbeteiligung zu diskutieren.
• In diese Betrachtungen sind die klassischen und zum Teil gesetzlich verankerten
Instrumente der Bürgerbeteiligung einzubeziehen und hierfür
Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.
• Aufgrund dieser Erkenntnisse wird die Verwaltung dann für die neue Kommunalwahlperiode – möglichst im 4. Quartal 2014 – ein Gesamtkonzept für Bürgerbeteiligung in Wuppertal vorlegen.
Dieses Gesamtkonzept berücksichtigt insbesondere folgende Aspekte:

• Themen möglicher Beteiligungen
• Grenzen der Bürgerbeteiligung, insbesondere im Hinblick auf die gleichberechtigte Partizipation aller Altersgruppen und Bevölkerungsschichten, die Komplexität der zu
behandelnden Themen sowie die tatsächlich zur Verfügung stehenden Entscheidungsspielräume
• Regeln für den Prozess der Beteiligungsverfahren
• Einbindung der Politik
• Organisationsvorschlag für die zukünftige Steuerung/Koordinierung der Beteiligungsprojekte innerhalb der Verwaltung
• Aussagen zu den personellen Ressourcen und zur Finanzierung

Ferner beschließt der Rat:
• Ein Beteiligungskonzept muss gewährleisten, dass die Vielfalt der Interessen bei
einem Vorhaben angemessen repräsentiert wird.
• Als Vertretungsorgan trifft der Rat Sachentscheidungen eigenständig, bezieht aber
die Empfehlungen der Bürger aus dem Beteiligungsprozess zur Optimierung seiner Entscheidungen ein.
• Der verfassungsrechtliche Grundsatz der repräsentativen Demokratie wird nicht in Frage gestellt.

Begründung:

Bürgerbeteiligung ist ein in der Politik und der veröffentlichten Meinung vielfach gebrauchtes Schlagwort. Auch im Rat der Stadt, seinen Ausschüssen und nicht zuletzt in den Bezirksvertretungen beteiligen sich Bürger an der Entscheidungsfindung und engagieren sich ehrenamtlich. In Wuppertal hat Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement Tradition. Lange bevor sie in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung verankert wurde, gab es in unserer Stadt Bezirksvertretungen. Hinter dem Begriff Bürgerbeteiligung verbirgt sich ein differenziert zu betrachtendes Thema, welches seine Umsetzung in vielfältigen Maßnahmen finden kann. Der Rat hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit dem Themenkomplex „Bürgerbeteiligung“ auseinandergesetzt und den allgemeinen politischen Willen nach einem „Mehr“ an Bürgerbeteiligung formuliert. Leitlinien oder ein Modell für Bürgerbeteiligung sind bisher
jedoch nicht beschlossen worden.

Nur wenn der Rat die sich aus der Bürgerbeteiligung ergebenden Chancen in einem Wuppertaler Bürgerbeteiligungsmodell verstetigt, eigene Erwartungen formuliert, jedoch auch Grenzen zieht und somit seine eigene Rolle im Verhältnis Bürgerschaft-Politik-Verwaltung definiert, kann ein Wuppertaler Bürgerbeteiligungsmodell seine erfolgreiche Anwendung finden. Die in der jüngeren Zeit in Wuppertal durchgeführten Verfahren zur Bürgerbeteiligung haben wichtige Erfahrungen für Bürger, Verwaltung und Politik erbracht, die nun zu weiteren Verbesserungen genutzt werden sollen. Nach einer ersten Einschätzung wurden insbesondere Chancen, aber auch Grenzen der Bürgerbeteiligung aufgezeigt. So muss auch die gleichberechtigte Partizipation aller Altersgruppen und Bevölkerungsschichten hinterfragt werden. So verfügen demokratisch nicht legitimierte Einzelmeinungen mit ihren Redebeiträgen zu Bürgereingaben im Hauptausschuss über ein größeres Forum als etwa ein Bezirksbürgermeister. Auch und gerade neue, vielfach elektronische Beteiligungsformen bieten nicht immer allen gleiche Chancen und Möglichkeiten sich zu artikulieren und bevorzugen mitunter einseitig entsprechend versierte Nutzer neuer Medien. Sie bergen zudem die Gefahr einer unangemessen großen Gewichtung nicht repräsentativer Standpunkte in sich. Gerade die Beteiligungsverfahren zu den Haushaltsplanberatungen haben gezeigt, dass komplexe Informationsmaterialien einer Überarbeitung bedürfen. Gleichzeitig ist Verwaltung
und Politik gefordert, stärker als bisher die Leistungen der Stadt Wuppertal darzustellen und
zu kommunizieren.

Viele wissenschaftliche Ausarbeitungen zu Bürgerbeteiligungsverfahren gehen von der
Dreiteilung Bürgerschaft, Politik und Verwaltung aus. Gerade im Bereich der Kommunalpolitik trifft diese Dreiteilung nur bedingt zu, da die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker immer in der Gebietskörperschaft ihren Lebensmittelpunkt haben müssen, in der sie politisch aktiv sind. Dieser Umstand ist bei künftigen Beteiligungsverfahren verstärkt zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Michael Müller
CDU-Fraktionsvorsitzender

Klaus Jürgen Reese
SPD-Fraktionsvorsitzender


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