Ratsanträge

Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW: Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Stellenbesetzung im KOD / Antwort der Verwaltung

Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Stellenbesetzung im KOD / Antwort der Verwaltung



Grund der Vorlage
Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.04.2021 (Drucksache Nr. VO/0402/21) durch die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 10.05.2021 (Drucksache Nr. VO/0402/21-A)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hinsichtlich der Großen Anfrage der CDU-Fraktion (Stellenbesetzungen im Kommunalen Ordnungsdienst) durch die Verwaltung ergeben sich Nachfragen, um deren Beantwortung wir hiermit – wie in der letzten Ratssitzung angekündigt – zur nächsten Sitzung des Aus¬schusses für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW am 02.06. 2021 bitten:
1. Die Verwaltung gibt an, dass sieben Stellen eingerichtet wurden, nachdem die Bewer-berverfahren für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen waren. In der Antwort zur Frage 2. schreibt sie, dass das Ausbildungskontingent in diesem Jahr von derzeit sechs auf zehn Stellen erweitert wird (also plus vier); somit fehlen also noch drei. Was passiert mit diesen fehlenden Stellen?
2. Weiterhin wird erklärt, dass 2,5 Stellenanteile aufgrund von Haushaltskonsolidie-rungs-vorgaben dauerhaft durch natürliche Fluktuation zur Nichtbesetzung vorgese¬hen sind. Heißt das, diese Stellen werden dem Ordnungsdienst auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen? Wie lange soll diese „Fehl“ getragen werden?
3. Ferner wird ausgeführt, dass die bekannte Problematik der Personalfluktuation inner-halb der Verwaltung, weg vom Ordnungsdienst, in Abstimmung mit dem Personalrat zur Übernahme der Auszubildenden mit einer arbeitsvertraglichen „Haltefrist“ von bis zu fünf Jahren behoben werden soll. Wir waren eigentlich der Ansicht, dass diese Regelung bereits gilt und eine Abwanderung auf andere Stellen nicht mehr stattfin¬det. Ist dem nun doch nicht so?
4. Ein weiteres Argument, dass Stellen nicht besetzt werden können, ist die Raumnot. Es muss doch Lösungen dafür geben, dass zusätzliches Personal untergebracht werden kann. Fehlende Räume können kein Argument dafür sein, dass ordnungs¬rechtliche Maßnahmen aufgrund Personalknappheit nicht erfolgen. Welche Räume fehlen? Umkleiden, Aufenthaltsräume oder schlichtweg Büros? Wir finden, die öf¬fentliche Ordnung darf nicht durch Raummangel im Rathaus gefährdet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Wirtz, Sprecher
Stadtverordneter




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