Ratsanträge

Busbeschleunigung Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ugurman,

die o. g. Fraktionen beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Busbeschleunigung zu
prüfen und spätestens bis Herbst 2022 dem Ausschuss für Verkehr zur
Beschlussfassung zu deren Umsetzung vorzulegen.
a. Verlängerung der Busspur Hofkamp, ggf. unter Neuordnung der Verkehrsführung in
der Straße Hofkamp und im Kreuzungsbereich Hofkamp/Morianstraße einschließlich
der Parkhauszufahrt „Parkhaus Morianstraße“.
b. Einrichtung einer Busspur auf der Uellendahler Straße von der Haltestelle
„Uellendahler Brunnen“ bis zur Verknüpfungshaltestelle „Raukamp Schleife“ einschl.
zusätzlicher barrierefreier Haltestellenposition auf der Uellendahler Straße
c. Verlängerung und barrierefreier Ausbau der Verknüpfungshaltestelle „Cronenberg
Rathaus“ in Fahrtrichtung Sudberg/Solingen für zwei Busse
d. Überprüfung/Optimierung der Bevorrechtigungssteuerungen der Lichtsignalanlagen
zwischen den Haltestellen „Morianstraße“ und „Hauptbahnhof“
e. Neuordnung der Vorfahrtsregelung am Knotenpunkt Islandufer/Südstraße
f. Verlängerung der Busspur Bundesallee zwischen der Einmündung Bahnhofstraße
und der Kasinostraße
2. Ferner prüft die Verwaltung die ebenfalls nachfolgenden Maßnahmen und bereitet
deren Umsetzung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungen dieser Bereiche vor.
a. Neuordnung des ÖPNV-Knotenpunktes „Oberbarmen Bf/Berliner Platz“
b. Haltestellenausbau im Bereich Heckinghauser Straße/Bockmühle/Lenneper
Straße
c. Haltestellenausbau im Rahmen der Baumaßnahme Uellendahler Straße
d. Überprüfung/Optimierung der Bevorrechtigungssteuerungen der
Lichtsignalanlagen von der Haltestelle „Hauptbahnhof“ bis zum Verlassen des
Südstraßenrings

Begründung:
Die Beschleunigung des ÖPNV-Angebotes in Wuppertal ist fester Bestandteil der
Verkehrswende. Die o. g. Maßnahmen (a bis f) sind augenscheinlich mit verhältnismäßig
geringen Mitteln zu prüfen und umzusetzen. Zugleich verursachen die Maßnahmen mit
erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen im ÖPNV nur sehr geringe Veränderungen für
den Individualverkehr. Dementsprechend sind die Maßnahmen zu prüfen und zur
Beschlussfassung im Sinne eines verbesserten ÖPNV-Angebotes vorzulegen.


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