Ratsanträge

Ergänzungsantrag zu TOP Moschee an der Gathe, Zielbeschluss (VO/1658/23) - Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP vom 22.02.2023 / 1-Neuf.


Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von der CDU, der SPD und der FDP beantragen, die Mitglieder des
Hauptausschusses und des Rates der Stadt Wuppertal mögen beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal begrüßt die Initiative der Türkisch-Islamischen Gemeinde zu
Wuppertal Elberfeld zur Errichtung eines Kultur- und Sozialzentrums mit einer Moschee an
der Gathe zwischen Markomannenstr. und Ludwigstr.
Der Rat der Stadt Wuppertal unterstützt die Islamisch-Türkische Gemeinde, die zur
Umsetzung ihrer vorgelegten Pläne größtmögliche Transparenz, Offenheit und
Bürgerbeteiligung bei der weiteren Entwicklung und der Umsetzung angekündigt hat.
Dabei kommt es ihm auf die nachstehenden Erwägungen an, die bei der weiteren
Entwicklung des Bauvorhabens Berücksichtigung finden sollen:
Städtebauliche Erwartungen:
1. Die vorliegenden Detailpläne auf Grundlage der Machbarkeitsstudie in Verbindung
mit den Ergebnissen aus dem freiraumplanerischen Qualifizierungsworkshop sollen
nach den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates angepasst und in einem zweiten
Workshop in der Besetzung aus dem Jahr 2022 und somit unter Beteiligung des
Gestaltungsbeirates, und weiteren städtebaulichen Akteuren aber auch unter
Beteiligung der Ratsfraktionen weiterentwickelt werden. Die Stadtverwaltung soll in
diesem Rahmen durch eine entsprechende Begleitung des Verfahrens sicherstellen,
dass das Ergebnis des Verfahrens in der Qualität und den städtebaulichen
Ansprüchen dem Niveau eines qualifizierten Wettbewerbsverfahrens entspricht.
In der weiteren Ausarbeitung der Detailpläne sollte ein Landschaftsplaner zusätzlich
hinzugezogen werden, damit die bautechnischen Gegebenheiten in die
Gesamtplanung integriert werden.
Gleichzeitig sollten Überlegungen zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien, E-
Mobilität und klimafreundlicher Gestaltung z.B. in Form von Gründächern Eingang in
die Planung finden („Grüne Moschee“) in die Planungen einbezogen werden.
Es wird angeregt, dass insbesondere die Verkehrsplanung und Verkehrsströme
vorrangig zu berücksichtigen und ausreichende Parkplätze in einer Tiefgarage
auszuweisen sind.
Diese Aspekte sollen im Vorfeld in einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
(Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) festgelegt und in einem städtebaulichen
Vertrag fixiert werden.
Transparenz und Dialog:
2. Der Rat der Stadt Wuppertal erkennt an, dass die Türkisch-Islamische Gemeinde
einem intensiven Dialog im Quartier und mit der Verwaltung und Politik stets großes
Interesse beigemessen hat und betont, dass die transparente Gestaltung wichtig für
die Akzeptanz des Bauvorhabens ist.
Insoweit hält der Rat der Stadt Wuppertal auch die Einrichtung und die Einbeziehung
eines konstituierten Beirates während des weiteren Verfahrens für erforderlich und
vertrauensbildend. Die Politik erklärt Ihre Bereitschaft, an diesem Beirat mitzuwirken.
Der Rat der Stadt Wuppertal ist sich bewusst, dass der Neubau eines soziokulturellen
Zentrums mit einer Moschee, auch wenn es sich nur um die Verlegung einer bereits
bestehenden Moschee auf die andere Straßenseite handelt, immer eine
Herausforderung für alle Akteure ist, dass es Vorbehalte und Widerstände gibt, die
nur durch Dialog und transparente Gestaltung und durch gemeinschaftliche
Anstrengungen überwunden werden können. Deswegen ist die Einrichtung eines
konstituierten Beirates unerlässlich.
Unter dieser Voraussetzung sieht der Rat der Stadt Wuppertal in dem Neubau des
Kultur- und Sozialzentrums mit einer Moschee an der Gathe keine Abgrenzung der
dortigen Bewohnerinnen und Bewohner von der Wuppertaler Stadtgesellschaft,
sondern einen Beleg für Teilhabe an Gesellschaft.
Öffentliche Zugänglichkeit der Plätze und Gebäude/Gebetsruf:
3. Der Rat der Stadt Wuppertal erwartet, dass die geplante Kindertagesstätte, das
Seniorenheim, das Studierendenwohnheim und die gewerblichen Teile des
Bauvorhabens ein offener Bestandteil des gesamtstädtischen Lebens werden. Dazu
gehört insbesondere die jederzeitige Zugänglichkeit des Platzbereiches für
Nichtmitglieder der Gemeinde und die Öffnung der sozialen und gewerblichen
Baukörper für alle Bevölkerungsgruppen, um den Eingangsbereich nach Elberfeld für
alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar zu machen. Dies ist rechtlich abzusichern (z.B.
durch öffentliche Widmung, Grunddienstbarkeiten).
4. Im weiteren Verlauf des Verfahrens sollte auch die Frage, ob der Muezzin-Ruf nur im
Innen- oder auch im Außenbereich zu hören sein wird, thematisiert und verbindlich
geregelt werden.
Verlagerung des Autonomen Zentrums:
5. Der Rat der Stadt Wuppertal verkennt nicht, dass die Verwirklichung der Pläne auf
dem ca. 6.000 qm großen Areal die Verlagerung des Autonomen Zentrums zur
Voraussetzung hat, da eine Neugestaltung der Gathe ohne Einbeziehung des
Grundstückes des Autonomen Zentrums nicht möglich erscheint. Der Rat der Stadt
Wuppertal erwartet insofern, dass die Verwaltung unverzüglich Vorbereitungen für
die Verlagerung des AZ trifft und mit den Beteiligten erörtert.
Transparente Finanzierung des Bauvorhabens:
6. Ferner ist der Rat der Stadt Wuppertal der Überzeugung, dass die Planung der
obengenannten Nebengebäude auch deswegen zu begrüßen ist, weil sie zur
Unabhängigkeit der Finanzierung des Bauvorhabens beiträgt. Der Rat der Stadt
Wuppertal äußert die Erwartung, dass eine transparente Finanzierung des
Bauvorhabens gewährleistet werden soll, damit ein solches Bauvorhaben nicht unter
dem Verdacht steht, von einer fremden Regierung finanziert zu werden.
Umgang mit der DITIB:
7. Der Rat der Stadt Wuppertal ist sich der Tatsache bewusst, dass bei der Organisation
der DITIB mit dem satzungsgemäß festgelegten religiösen Beirat stets auch die
Möglichkeit besteht, dass die türkische Religionsbehörde Diyanet Einfluss auf die
Gemeinde nehmen kann. Der Rat der Stadt Wuppertal äußert aus den bisherigen
jahrelangen Erfahrungen mit der Wuppertaler Gemeinde die Überzeugung, dass die
theoretisch mögliche Einflussnahme des religiösen Beirates in der praktischen
Handhabe und Ausrichtung der Gemeinde keine große, sondern abnehmende
Bedeutung hat. Er fühlt sich bestärkt dadurch, dass die Moschee-Gemeinde an der
Gathe seit langer Zeit mit der Stadt Wuppertal zusammenarbeitet und die Gemeinde
immer eine eindeutige Position auf Seiten der Stadt eingenommen hat und es bei der
Abgrenzung zu islamistischen Strömungen weiterhin tut. Die simultane Übersetzung
der Predigten in die deutsche Sprache und die Ausbildung der Imame in Deutschland
sind Schritte auf dem vom Rat der Stadt Wuppertal für richtig gehaltenen Weg.
Begründung:
Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP erwarten, dass von den von der Türkisch-
Islamischen Gemeinde vorgelegten Plänen neue Impulse für das ganze Gebiet der Gathe
ausgehen und sich neue Perspektiven für einen Teil Wuppertals mit besonderem
Erneuerungsbedarf an einer zentralen Einfahrtstraße in die Elberfelder City ergeben. Neben
den stadtplanerischen, architektonischen und wirtschaftlichen Aspekten begrüßen die
Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP die integrationspolitischen Wirkungen durch die
Umsetzung der Pläne.


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