Ratsanträge

Regelung des Auflassens von (Hochzeits-)tauben in Wuppertal - Antrag der CDU- Fraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spiecker,
sehr geehrter Herr Christenn,

die CDU-Fraktion beantragt, der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit sowie
der Umweltausschuss mögen in ihren Sitzungen am 26.04.2023 beschließen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, Regelungen zu schaffen, die das Auflassen von
sogenannten „Hochzeitstauben“ nach Trauungen, bzw. von „Friedenstauben“ auf dem
Wuppertaler Stadtgebiet untersagen. Nur professionellen Anbietern, die im Besitz einer
Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes sind, soll das Auflassen erlaubt sein und auch
dies nur nach strengen Vorgaben.
Bereits bei der Anmeldung der Eheschließung ist ein entsprechendes Informationsschreiben
auszuhändigen, in welchem auf die Problematik der „Hochzeitstauben“ hingewiesen und der
zulässige Weg beschrieben wird. Dieses Schreiben ist ebenfalls auf der Microseite des
Standesamtes im Downloadbereich zu hinterlegen“
Begründung:
Unter dem Begriff der „Hochzeitstaube“ bzw. „Friedenstaube“ sind in der Regel reinweiße
Pfautauben oder andere Ziertauben zu verstehen. Diese Tiere werden speziell auf ihre
Farbe und ihr Aussehen gezüchtet und nicht auf ihren Orientierungssinn, sie haben so gut
wie keine Chance, jemals wieder ihren Heimatschlag zu finden. Oft irren sie in nächster
Nähe des Auflassortes herum, bis sie verhungern oder Opfer von Katzen oder Greifvögeln
werden. Aufgrund ihres angezüchteten Brutverhaltens schließen sich überlebende
ehemalige „Hochzeits- oder Friedenstauben“ den bestehenden Stadttaubenpopulationen an
und tragen so zu dem nicht unerheblichen Anwachsen der Taubenzahl bei. Hierdurch wird
zum einen jegliche tiergerechte Bestandsregulierung durch den Betrieb von Taubenhäusern
konterkariert. Zum anderen besteht regelmäßig der Verdacht des Verstoßes gegen § 3
Tierschutzgesetz (Aussetzen von Tieren, u.a.).
Über das Leiden der „Hochzeitstauben“ und deren Auswirkungen auf die Populationen der
Stadttauben berichtet u.a. der Deutsche Tierschutzbund in seiner Ausgabe „Du und das
Tier“ (https://www.duunddastier.de/ausgabe/hochzeitstauben/), aber auch
Tierschutzorganisationen wie z.B. Peta (https://www.peta.de/themen/hochzeitstauben/).
Verschiedene Städte, wie z.B. Datteln und Erfurt beraten derzeit das Auflassverbot von
„Hochzeitstauben“; andere haben es bereits umgesetzt (z.B. Bietigheim-Bissingen)


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