Sehr geehrter Herr van Bebber,
die Fraktionen von CDU, SPD und FDP beantragen, die Mitglieder des Ausschusses für
Jugendhilfe, mögen beschließen:
Die Stadtverwaltung überprüft eine Satzungsänderung zu den Kita-Beiträgen, um bei
tageweisen Ausfällen der Betreuung aufgrund akuten Personalmangels eine Reduzierung
der Kita-Beiträge zu erreichen. Wenn die Kosten-Nutzenprüfung in keinem Verhältnis zum
Aufwand stehen sollte, möge die Verwaltung bitte einen Vorschlag zu einem pauschalen
Ausgleich der Elternbeiträge vorlegen. Wenn die Kosten-Nutzenprüfung in keinem Verhältnis
zum Aufwand stehen sollte, möge die Verwaltung bitte einen Vorschlag zu einem
pauschalen Ausgleich der Elternbeiträge vorlegen.
Begründung:
In verschiedenen Kitas häufen sich aufgrund vordringlicher Personalmangel die Tage, an
denen Kinder aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht in der Kita betreut und aufgenommen
werden können. Aufgrund des vermehrten Personalmangels ist zu erwarten, dass sich
dieser Zustand in Zukunft häufen wird. Die aktuelle Fassung der Satzung zu den Kita-
Beiträgen enthält hier eine Regelungslücke. Es ist für viele Eltern nicht nachvollziehbar,
weshalb sie trotz der herausfordernden Situation einer teilweise kurzfristig ausfallenden
Betreuung ihrer Kinder den vollen Beitrag bezahlen müssen.
Es macht hier Sinn, eine Regelung in die Satzung aufzunehmen, die möglichst wirksame
und mit geringem Verwaltungsaufwand eine Reduzierung oder teilweise Erstattung der
Beiträge möglich macht. Sinn macht in diesem Falle eine Festlegung eines Schwellenwerts,
ab wie vielen Tagen eine solche Reduzierung erfolgen soll.
Die Fachverwaltung wird aufgefordert, diesen Sachverhalt zu prüfen und dem Rat der Stadt
Wuppertal eine Satzungsänderung vorzuschlagen bzw. zu begründen, weshalb eine
Satzungsänderung nicht empfohlen wird.
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